Auf dem Schulgelände gelten weiterhin die gültigen Hygieneregeln. Dazu gehören: regelmäßiges Lüften, möglichst Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen.
Das Tragen einer MNB in Innenräumen wird weiterhin empfohlen.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Schnelltests, damit sie sich anlassbezogen selbst testen können (in der Regel 5 Tests monatlich).
Zeigt eine Schülerin, ein Schüler Symptome, muss er sich testen und im positiven Fall zu Hause bleiben. Ist er negativ getestet, benötigt er eine formlose Bescheinigung (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern der Erziehungsberechtigten) über den negativen Test. Kann sie/er diese nicht vorweisen, muss sie/er sich in der Schule testen. Die Teilnahme am Unterricht mit Symptomen setzt einen negativen Test voraus.
Sollten sich Symptome verschlechtern, kann die Schülerin, der Schüler trotz negativer Bescheinigung zu einem Test unter Aufsicht in der Schule aufgefordert werden.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet, muss er sich isolieren und unterliegt den jeweils aktuellen Isolations- und Informationspflichten. Wir bitten zudem alle Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen oder Schüler ein positives Testergebnis im Sekretariat zu melden.
Aktuelle Regelungen finden Sie auch hier:
Aktuelle Regelungen zu Isolation, Information, Quarantäne: