Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in der Vergangenheit kam es häufig zu Unstimmigkeiten bezüglich der Krankmeldung Ihrer Kinder, gerade im Zusammenhang mit Krankmeldungen unmittelbar vor und nach Ferien. 

Bei Erkrankung Ihres Kindes sind Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet, Ihr erkranktes Kind unverzüglich morgens der Schule zu melden. Nach Genesung muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung Ihrerseits vorgelegt werden. Bei begründetem Zweifel, ob der Unterricht durch Krankheit versäumt wird, darf die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.

Besonderheit zur Krankmeldung unmittelbar vor und nach den Ferien:

Der zeitliche Zusammenhang bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien stellt einen begründeten Zweifel an dem vorgetragenen Grund, in diesem Fall die Erkrankung des Kindes, dar (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Bei Erkrankung Ihres Kindes unmittelbar vor und nach den Ferien müssen Sie, als Eltern oder Erziehungsberechtigte, der Schule ein ärztliches Attest über die Erkrankung Ihres Kindes vorlegen.