AUSWEITUNG DER MASKENPFLICHT

Mit der neuesten Aktualisierung der Coronabetreuungsverordnung gilt das Tragen einer medizinischen Maske (z.B. OP-Maske oder FFP2-Maske) als Pflicht auch für Schülerinnen und Schüler. Alle Schülerinnen und Schüler, die ab Montag wieder in Präsenz unterrichtet werden, müssen eine entsprechende Maske tragen. Wer bis Montag keine solche Maske zur Hand hat, kann in diesen Ausnahmefällen (!) am Montag auch eine Maske im Sekretariat abholen. Generell gilt weiterhin: es ist immer gut, auch eine Ersatzmaske dabei zu haben!