Hinweise zu Corona – 24.08.2023

„Am 28.02.2023 ist die Corona Schutzverordnung des Landes NRW ausgelaufen. Seit 08.04.2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzverordnungen mehr in NRW.“ (MAGS)
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen. „Es gilt … der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.“ (MSB)

Aktuelle Informationen der Ministerien:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtliche-regelungen
https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona