Schülerinnen und Schüler, die eine der unten aufgeführten Sozialleistungen erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe in folgenden Belangen:
– Schulausflüge, Klassenfahrten
– Lernförderung
– Schulbedarf
– Mittagsverpflegung
– Soziale und kulturelle Teilhabe
– Schülerbeförderung
Wenn Sie also Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (zuständig ist das Jobcenter) oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zuständig ist die Stadtverwaltung) beziehen, sind Sie berechtigt, die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Bildungspaket für Ihr Kind zu nutzen.
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im Schulsekretariat oder im Internet unter bildungspaket-mg.
Sollten Sie außerhalb von Mönchengladbach wohnen, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Sozialamt wenden.
Programm „Alle Kinder essen mit“
Dieses Programm unterstützt Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ haben.
Das „Alle Kinder essen mit“-Programm finanziert auch mehrtägige Klassenfahrten.
Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link. Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne an Frau Bräutigam oder Frau Hogrebe.