Betreuung von Kindern

Liebe Eltern,

wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales per aufsichtlicher Weisung festgelegt, in welchen Fällen eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern ab Mittwoch, 18.3., in der Schule möglich ist:

„Für den Zeitraum vom 18.3. bis zu den Osterferien sind von der Schließung (…) ausgenommen:
betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler – in der Regel der Jahrgangsstufen 1-6 – als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine Vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten (…) sichergestellt werden muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann (…)“

Bitte prüfen Sie auf der am Sonntag (15.3.20) veröffentlichten Seite, ob Sie zur entsprechenden Berufsgruppe gehören und informieren Sie uns über Ihren Betreuungsbedarf per Email.