Zum Schulstart nach den Herbstferien

Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte!

Sie und Ihre Kinder haben hoffentlich einige schöne Herbstferientage verbringen können.
Wie Sie während der Ferien vielleicht in den Medien verfolgt haben, führt die angespanntere pandemische Situation für die Zeit bis Weihnachten zu einigen Änderungen in den Schulen, über die ich Sie hier zusammenfassend informieren möchte.

Unsere vorab aufgestellten schulinternen Regelungen, die die Vorgaben mit den besonderen organisatorischen und räumlichen Begebenheiten der Schule verknüpfen, bleiben dabei in Kraft.

In seiner Schulmail hat uns das Ministerium für Schule und Bildung in der vergangenen Woche darüber in Kenntnis gesetzt, was für die Zeit ab Schulbeginn bis Weihnachten in weiterführenden Schulen zu beachten ist:

  • Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch während des Unterrichts
  • Ausnahme von der Maskenpflicht: Essen und Trinken bei ausreichendem Abstand draußen bzw. laut schulinterner Regelung auf dem festen und dokumentierten Sitzplatz während der Regenpause
  • Ausnahme von der Maskenpflicht: Lehrkräfte können die Masken abnehmen, wenn sie den Mindestabstand von 1,50 m einhalten. 
  • Zur Lüftung in den Unterrichtsräumen:
    Es soll eine Stoßlüftung alle 20 Minuten erfolgen. Wenn möglich, wird eine Querlüftung empfohlen. Während der Pausen sollen die Räume durchgängig gelüftet werden.
  • Ausführliche Hinweise und Verhaltensregeln zum Infektionsschutz in Schulen finden Sie auf einer weiteren Seite des Ministeriums.
  • Bitte respektieren Sie die Vorgaben zur Rückkehr aus Risikogebieten!
    Es gilt hier eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. 
    Ausnahme: Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die keine COVID19-typischen Symptome aufweisen und ein negatives Testergebnis (Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses maximal 48 Stunden vor der Einreise) in deutscher oder englischer Sprache vorlegen können. Erfolgt die Testung erst nach der Einreise, gilt die Quarantänepflicht bis zum Erhalt des entsprechenden ärztlichen Zeugnisses.
    Auf der Seite Informationen zu Coronatests erfahren Sie, wie für Mönchengladbacher im Falle einer Rückkehr aus Risikogebieten vorzugehen ist. Bitte nutzen Sie also das dort verlinkte Kontaktformular.

Sie merken vermutlich unser Bemühen, die aktuellen Regelungen in Kurzfassung zu formulieren und ihnen damit hoffentlich ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Auf der einen Seite ist es natürlich unabdingbar, dass jeder und jede mit viel Disziplin dazu beiträgt, die Fallzahlen nicht weiter steigen zu lassen und deshalb sorgsam auf die Einhaltung der AHA-L-Regeln achtet.
Bei all dem möchten wir jedoch auch dazu beitragen, das Schulleben weiterhin in einem guten und förderlichen Klima der Zusammenarbeit und der Kommunikation zu gestalten. Daran sollten uns die zusammengefassten aktuell gültigen Bedingungen nicht hindern!

Ich weiß, dass es nicht leicht ist, diese Gratwanderung über Monate hinweg auszuhalten: die Einforderung von hoher Disziplin in Sachen Infektionsschutz einerseits und andererseits die Weiterführung des Lebens mit Freuden, Pflichten, Planungen, Erfolgen, Misserfolgen… Ich bitte Sie umso dringlicher, dass Sie Ihre Kinder in beidem unterstützen: stärken Sie Ihre Kinder ohne Dramatisierung in dem, was zur Zeit notwendig ist und gilt. Und: Stärken Sie sie bitte genauso in dem, was unser Leben sonst doch auch ausmacht!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns hier in der Schule einen guten Start nach den Herbstferien und eine gute Zeit!

Susanne Kölling
Schulleiterin