Auslaufen der Corona Schutzverordnung – Brief der Schulministerin

Mit dem 31.01.2023 laufen aktuelle Corona Schutzverordnungen aus.

Damit entfällt die aktuelle Praxis der anlassbezogenen Testungen und Ausgabe von Tests. Übergangsweise stellt die Schule jedoch noch Tests anlassbezogen (und auf Wunsch) zur Verfügung.

Auch die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfällt. „Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.“ (Information des MSB).

Zur Anpassung der Coronaregelungen und Schulmail vom 25.01.2023:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin

Aus diesem Anlass finden Sie zudem hier auch einen Brief de Schulmininisterin an alle Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Schülerinnen und Schüler:

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten

Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler