Monita oder „Blaue Briefe“

Nach einem Erlass vom 24. März 2020 soll der Versand der sogenannten „Blauen Briefe“ (Monita) aufgrund der aktuellen Situation ausgesetzt werden. Da an der Schule der formale Betrieb aufrechterhalten wird, waren wir dafür zu schnell: Die Monita für die Stufen 9 und 10 waren schon auf den Weg gebracht, als uns der Erlass erreichte. Deshalb hier die ausdrückliche Information an alle Eltern, die schon „Blaue Briefe“ für ihre Kinder erhalten haben: Bitte verstehen Sie die Briefe als reine Information über den derzeitigen Leistungsstand ihres Kindes. Bedenken Sie bitte, dass es sich bei einer Minderleistung im Halbjahreszeugnis um eine bereits abgemahnte Minderleistung handelt, die in Bezug auf die Versetzung berücksichtigt wird.

Der gesamte Erlass im Wortlaut:

Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW

Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.

Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minder- leistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schü- lerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten.