Neues zur Notbetreuung von Kindern

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) am 20.3.20 in einer Email alle Schulen des Landes NRW dahingehend informiert, das Angebot der Notbetreuung auszuweiten:

„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“

und

„Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. „

Hier gelangen Sie zur entsprechenden Email des MSB, in der auch ein Link zum entsprechenden Formularvordruck führt.

Wir bitten Sie, uns sehr zeitnah im Bedarfsfall per Email zu kontaktieren und uns Ihren Namen, Ihre Beschäftigung in einer kritischen Infrastruktur und den genauen Zeitbedarf (Tage und jeweiligen Uhrzeiten) sowie natürlich Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, so dass wir unseren Betreuungsplan anpassen können.

Alles Gute weiterhin wünscht Ihnen mit herzlichen Grüßen

Susanne Kölling